Lass dich zur europäischen Datenschutzgrundverordnung kompetent beraten. Profitiere von unseren Erfahrungen mit den Datenschutzvorgaben.
Wen betrifft die EU-Datenschutzgrundverordnung?
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO oder GDPR) ist eine seit 2018 greifende EU Verordnung, ist für jedes Unternehmen relevant, welches personenbezogene Daten erhebt, speichert, bearbeitet oder weitergibt. Dazu gehören alle Firmen, die mit Kunden-, Partner- oder Mitarbeiter-Daten zu tun haben. Es ist egal, ob es sich um einen Handwerksbetrieb, einen Dienstleister oder Hersteller handelt: Alle sind verpflichtet ihre Firmendaten rechts konform abzusichern. Leider sind die Bestimmungen und Anforderungen nicht gerade einfach zu verstehen und mal eben umgesetzt, sondern äußerst komplex. Nimm mit MDigi dem PC-SPEZIALIST Anröchte Kontakt auf und erfahre mehr.
DSGVO-Beratung
Lass dich zu den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung umfassend beraten. Auf Wunsch stellen wir dir einen Datenschutzbeauftragten.
Wir nehmen die Ist-Analyse in deinem Betrieb vor und unterstützen dich professionell bei einer erfolgreichen Umsetzung der DSGVO. Anschließend sprechen wir dir eine klare Handlungsempfehlung zum weiteren Vorgehen aus. Auf Wunsch kümmern wir uns dabei auch um die technische Umsetzung sowie die notwendigen Dokumentationen zur Einhaltung der DSGVO. Nach Absprache übernehmen wir im Anschluss entweder selbst die notwendige Position des „Datenschutzbeauftragten“ oder vermitteln dir einen entsprechend qualifizierten Experten.
Ein Auszug aus unseren Leistungen
- Individuelle Beratung zum Thema Datenschutz
- Ist-Analyse und Handlungsempfehlung
- Vermittlung eines Datenschutzbeauftragten
- Unterstützung bei der technischen Umsetzung
- Dokumentationen der Anforderungen
Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Datenverarbeitung nach DSGVO
Eines der Kernelemente der DSGVO ist ein Modernisierungsansatz für die Personenrechte. Für Mitarbeiter, Partner und Kunden bedeutet dieser Schritt mehr Transparenz, für Firmen ist er jedoch mit deutlich mehr Verwaltungsaufwand verbunden. Immer dann, wenn zum Beispiel personenbezogene Daten verarbeitet, geändert oder anderweitig genutzt werden, muss ein Unternehmen entsprechende Personen oder Personengruppen informieren. Auch, wenn die Daten an Dritte weitergegeben werden, ist dies entsprechend festzuhalten.
Zertifizierung unserer Mitarbeiter
Datenschutzbeauftragter
nach DSGVO und BDSG neu